Leasingrückläufer: Einzug von Fahrzeugen bei ausstehenden Zahlungen
Als Leasinggeber sind Sie mit dem Problem konfrontiert, dass der Leasingnehmer die Raten nicht bezahlt? Kein Problem: Sie können das betreffende Kfz mittels Fahrzeugeinzug zurückzufordern. Sollte der Leasingnehmer nach mehrmaliger Aufforderung und gerichtlicher Anordnung den offenen Betrag nicht bezahlen, kann das Fahrzeug nach einer vorherigen Benachrichtigung eingezogen werden. Diesen Fahrzeugeinzug übernehmen wir für Sie. Kommen wir zum vereinbarten Zeitpunkt vor Ort und der Leasingnehmer bezahlt seine Ausstände nicht, nehmen wir das Fahrzeug mit.
Wir stehen Ihnen bei Fahrzeugeinzügen zur Seite
Es ist sicher keine angenehme Situation, weder für den Leasingnehmer noch für den Leasinggeber (oder die Bank). Darum bemühen wir uns im Fall der Fälle auch um ein freundliches Miteinander. Wir transportieren das betreffende Fahrzeug an die gewünschte Stelle zur Verwahrung. Leasingnehmern ist zu empfehlen, besser früher als später mit dem Leasinggeber zu reden, wenn es einmal eng wird mit der Ratenzahlung. Bestimmt gibt es immer eine Möglichkeit, eine akzeptable Lösung für alle Betroffenen zu finden!
Bei Zahlungsrückständen oder ausstehenden Leasingraten kann das Fahrzeug amtlich eingezogen werden. Der BAS Abschleppservice aus Hallein übernimmt das. Wir sind Ihr erfahrener, kompetenter Partner für den offiziellen Fahrzeugeinzug in und um Hallein.